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Information für Ärzte zum Fall Österreichische Ärztekammer gegen Kroiss
Ich möchte diesen Fall hier im Netz veröffentlichen, weil es inzwischen viele Ärzte gibt, die sich eingehend informieren möchten, was geschehen war. Offenbar ist es für uns alle interessant, zu welchen außergewöhnlichen Kraftakten die Kammer in der Lage ist, und was uns passieren kann.
Ich habe diese Seiten zwar für Ärzte geschrieben, aber dennoch habe ich alle Spuren gelöscht, die auf die Identität der Patientin hinweisen.
Ich werde mich bemühen, mich kurz zu fassen aber doch alle relevanten Fakten anzuführen:
Zuerst kurz zu meiner Person:
Ich hatte 1979 meine Praxis eröffnet, hatte nie Krankenkassen, weil ich mich auf ganzheitliche Heilkunde und Naturheilverfahren spezialisieren wollte. Ich betrachtete mich als gut ausgebildeten Schulmediziner, der jedoch ins Zentrum seiner Bemühungen stellen wollte, den Patienten - mit welchen Verfahren auch immer - zur Gesundheit zurückzuführen. Speziell wollte ich dabei nicht mitmachen, die Krankheiten sozusagen nur "chemisch zu verwalten", ohne dass diese einer Heilung zugeführt würden.
Im Laufe der Zeit suchten mich immer mehr Krebspatienten auf, sodass ich mich mehr und mehr um dieses Thema bemühen musste. Ich tat dies insbesondere in den letzten Jahren dadurch, dass ich das Wissen alter Ärzte studierte und zahlreiche vergessene Methoden fand, oder solche, die nie ihre gebührende Beachtung gefunden hatten!
Ich wurde recht erfolgreich und den Onkologen ein Dorn im Auge. Auf Betreiben einiger solcher wurde ich dann zwei Jahre lang ohne mein Wissen vom Gesundheitsministerium untersucht. Alle Verdachtsmomente, die mir schließlich vorgeworfen worden waren, konnten sofort entkräftet werden, lediglich ein Vorwurf wegen meiner Homepage wurde erst in zweiter Instanz für mich entschieden und zurückgelegt.
Offenbar war mit solchen Mitteln nichts gegen mich auszurichten. Daher musste etwas anderes her.
Die Patientin und die Umstände
Am 8.1.2004 kam eine Patientin (Frau F.) zu mir in die Praxis. Sie sagte, dass sie seit 6 Jahren Brustkrebs hätte, es seit langem wisse aber keine Therapie gemacht hätte. Sie hatte es verborgen, weil sie mit Kindern arbeitete und diese unter keinen Umständen wissen dürften, dass sie Krebs hatte.
Zudem war es ihr nach ihrer Aussage wichtig, dass sie keinesfalls in ihrem Heimatort Linz behandelt werden wollte, weil auch in diesem Fall "jeder wissen" würde, dass sie krank sei. Speziell sei es für sie unakzeptabel, sich in Spitalsbehandlung zu begeben, weil sie wisse, dass dies mit Haarausfall oder Abwesenheit von "ihren Kindern" einhergehen würde.
Sie kam auch deswegen, weil sie von dem Mittel "Ukrain" gehört hatte und nun dieses versuchen wollte.
Die Patientin atmete schwer, sodass ich ihre Lungen überprüfte. Die rechte Lunge (die Seite, wo der Brustkrebs war) war komplett ohne Luft, sodass von einem malignen Pleura-Erguss auszugehen war. Ich erklärte der Patientin, dass diese Sache bereits ein lebensgefährliches Stadium erreicht hatte, dass sie es verschlampt hatte. Sie war sich dessen auch völlig bewusst. Ich erklärte ihr, dass ich das in der Praxis unmöglich behandeln konnte und wollte sie sofort in ein Spital schicken, erklärte ihr aber, dass dies mit einem Kurzbesuch nicht abgetan sein werde, weswegen sie es auf nächsten Tag (Freitag) verschob, weil sie am nächsten Tag ihre Kinder nicht allein lassen konnte und sie dann (am Samstag) diejenige Zeit hatte, die nötig war, um den Erfolg der Punktion nachzuprüfen und eine notwendige Kontrolle zu ermöglichen. Die Patientin fand sich dann auch tatsächlich am folgenden Tag (wiederum aus Linz kommend) wie verabredet abends im Hanusch Krankenhaus ein, wurde punktiert und von mehreren Ärzten über die weiteren Möglichkeiten, notwendige Schritte und Therapieoptionen aufgeklärt. Die verließ trotz dringender Hinweise auf eigenen Wunsch (mit Ausreden) die Abteilung. (Siehe Arztbrief)
Da die Atemnot nur wenig besser geworden war, rief mich die Patientin an einem der folgenden Tage an, und ich überredete sie am Telefon, nun doch in Linz ins AKH zu gehen, denn es würde keinen Sinn machen, wieder eine Woche zu warten, um dann in Wien wieder nur unvollständig punktieren zu können. Das tat die Patientin dann auch. Dort wurde sie punktiert und der maligne Pleura-Erguss cytologisch verifiziert. Auch dort lehnte die Patientin alle weiteren diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten strikte ab und verließ das Krankenhaus auch dort so rasch wie möglich. (siehe Arztbrief)
Man merke bitte: Auf dem Befund des AK Linz standen bereits vor meinem Behandlungsbeginn (17.1.04) als Diagnosen vermerkt:
1) Exulzeriertes Mammakrzinom rechts,
2) Pleuraerguss rechts bei Pleuracarcinose bzw. Zellen eines Adenocarcinoms,
3) Verdacht auf bilaterale Lungenmetastasen.
Auf dringendes Bitten der Patientin erbot ich mich dann, die Patientin am folgenden Samstag wieder zu empfangen (keine normale Arbeitszeit für mich), weil sie ja nur am Wochenende bereit war, irgendwelche Therapien zu machen. Nachdem sie ja bisher und nun auch in den beiden Krankenanstalten alle schulmedizinischen Therapien abgelehnt hatte (siehe Arztbriefe), machte ich ihr außerdem klar, dass das von ihr gewünschte Mittel "Ukrain" nach meiner Meinung bei weitem nicht gut genug geeignet war, diesen fortgeschrittenen Krankheitszustand zu behandeln. Ich machte ihr klar, dass es ohne Chemotherapie nicht abgehen könne. Das einzige, was ich für einigermaßen erfolgversprechend hielt, war die IPT-Behandlung. Diese sei allerdings auch mit Chemotherapie. Wegen des Haarausfalls möchte sie das jedoch auf keinen Fall (Kinder). Ich erklärte ihr, dass bei dieser niedrig dosierten Form der Chemotherapie mit Insulin die Chance auf Haarausfall wesentlich geringer sei. Dieses Argument machte sie für diese Therapieform zugänglich. Nachdem ich ihr sagte, dass ich keine weitere Möglichkeit kenne, die irgendwelche Aussicht auf Erfolg bieten würde, dem fortgeschrittenen Krebsgeschehen irgendwie Einhalt zu gebieten, willigte sie unter der Bedingung ein, dass sie nur Samstags behandelt werden wolle. Auch auf mein Argument, dass man diese Therapieform anfangs 2 Mal pro Woche machen müsse, konnte sie nicht umstimmen. Ich fragte meine Assistentin, ob sie dazu bereit wäre, Samstags zu kommen und wir vereinbarten dieses Vorgehen und den Preis der Behandlungen.
In der Folge brauchte die Patientin nur mehr am 21.1. und am 3.2. punktiert werden, dann bis zum Therapierende im Mai nicht mehr! Die Patientin war auch vollkommen arbeitsfähig, was ihr ja sehr wichtig gewesen war. Lediglich stellte sich ein Haarausfall ein - trotzdem wollte die Patientin weiter behandelt werden, weil sie merkte, dass es ihr gut tat und sie mit dem Therapieerfolg zufrieden war.
Im April gelang es mir dann endlich, die Patientin dazu zu bewegen, sich in Spitalsbehandlung zu begeben - nicht ohne dass ich ihr jedoch zuvor einen Ansprechpartner im AKH Linz ausfindig machen musste, der nett sei und auf sie eingehen würde, weil sie große Angst davor hatte, dass man ihr Vorwürfe machen würde und sie zu verschiedenen Therapien zwingen wollte, die sie nicht wollte. Mit diesem Namen im Gepäck ging die Patientin ins AKH Linz auf die Chirurgie. Dort wurde sie nach ihrer eigenen Aussage gar nicht zu dem genannten Professor vorgelassen, sondern mit Vorwürfen überhäuft und in die Onkologie weitergeschickt. Von dort rief sie mich verzweifelt auf meinem Handy an. Ich bat sie, mich mit einem Arzt zu verbinden. Da keiner da war, rief mich erst etwas später einer an und fragte, was ich denn für Therapien gemacht hätte. Ich sagte es ihm, wollte ein konstruktives kollegiales Gespräch zugunsten der Patientin führen (wie man es unter Kollegen tut), merkte aber, dass er all das gar nicht wissen wollte, sondern diese Auskünfte in feindseliger Haltung einzog. Er sagte, er kenne schon solche Typen wie mich und werde gegen mich vorgehen. Es war der Onkologe OA Dr. Fridrik vom AKH Linz.
Einige Tage danach kam die Patientin an einem Wochentag unangemeldet und völlig aufgelöst in meine Praxis und sagte, sie komme nur, um von mir das Geld für alle Behandlungen zurück zu verlangen. Sie selbst wolle das überhaupt nicht, aber OA aus dem AKH Linz sagte, wenn ich das nicht täte, würde er mich anzeigen. Nur wenn ich das Geld zurückzahlen würde, würde er von einer Anzeige absehen. Die Patientin wolle daher das Geld nur aus dem Grunde zurück haben, damit mir nichts passiert (Aktennotiz, Zeugin, Aussage der Patientin selbst - siehe später). Nach Rücksprache mit meinem Anwalt tat ich das nicht, speziell verwarf ich diesen Gedanken, weil die Patientin das ja auch selber überhaupt nicht wünschte.
Ganz im Gegenteil wünschte die Patientin ausdrücklich an diesem Tag von mir noch eine IPT-Behandlung! Ich wollte das natürlich ablehnen, aber sie bestand darauf, weil sie überzeugend versicherte, sie wolle keinesfalls zu diesem Arzt ins Krankenhaus zurück gehen, der so schrecklich sei. Das war nach der ganzen bisherigen Haltung der Patientin und den neuerlichen Geschehnissen nachvollziehbar. Also machte ich ihr noch eine Therapie, für die ich nichts verrechnete - mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass dies die allerletzte gewesen sei.
Auf die Frage, was sie denn nun tun solle, suchte ich ihr noch einen Lungenfacharzt in Linz heraus, wo sie hingehen könne, wenn der Erguss wieder stärker wird, bzw. der sie weiter beraten und weiterschicken könne.
Die Amtsärzte
Am 20. Juli 04 kamen dann unangemeldet zwei Amtsärzte zu mir, legten mir die Anzeige des OA Dr. Fridrik an die Ärztekammer vor und verlangten die Akte der Patientin einzusehen.
In der Anzeige des Dr. Fridrik vom 18. Juni stand als Begründung für einen schweren Behandlungsfehler:
"Im Verlauf der Behandlung (des Dr. Kroiss) ist das Karzinom exulzeriert, danach ein maligner Pleuraerguss und zuletzt sind Lungenmetastasen aufgetreten".
Die beiden Amtsärzte nahmen in die Akte der Patientin Einsicht, erkannten offenbar die Diskrepanz der Anzeige mit den Tatsachen und schrieben in ihren Bericht. In dem Ergebnis stand zu lesen:
"Nach Ansicht der Magistratsabteilung 15 liegen keine ausreichenden Gründe vor, eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien zu übermitteln. Zu dem im Schreiben von Herrn Univ. Doz. Fridrik angesprochenen Anlassfall wurden dem medizinischen Amtsachverständigen bei der Überprüfung einige Arztbriefe des AKH Linz vorgelegt. Aus diesen geht hervor, dass die betreffende Patientin offenbar wirklich schon seit einiger Zeit von ihrem ziemlich großen Tumor in der Brust gewusst haben muss, dieses Wissen aber wohl verleugnet hat und schulmedizinische Abklärung und Behandlung abgelehnt hat."
Speziell sollte man beachten, dass Dr. Fridrik in seiner Anzeige sagt:
"Im Verlauf der Behandlung (des Dr. Kroiss) ist das Karzinom exulzeriert, danach ein maligner Pleuraerguss und zuletzt sind Lungenmetastasen aufgetreten".
Er tut dies, obwohl in dem Befund seines eigenen Krankenhauses, abrufbar auf seinem eigenen Computer, noch vor meinem Behandlungsbeginn (17.1.04) ausdrücklich vermerkt steht (Arztbrief vom 14.1.04):
"Klinisch exulzeriertes Mammakarzinom rechts - anamnestisch seit ca. 1 Jahr bekannt."
Und
"Es besteht radiologisch der hochgradige Verdacht auf bilaterale Lungenrundherde."!
Ebenso steht im selben Arztbrief:
"Die Patientin wird wegen eines Pleuraergusses rechts stationär aufgenommen" und "Es wurde bereits am 10.01.04 im Hanusch Krankenhaus in Wien eine Punktion desselben durchgeführt."
Auch diese Diskrepanz erkannten die Amtsärzte offenbar, sodass auch für sie nicht von einem "schweren Behandlungsfehler" ausgegangen werden konnte. So wurde die Sache von dieser Seite ad acta gelegt.
Der Schnellschuss
Mehr als ein halbes Jahr später, am 8.2 2005 erreichte mich ein Brief der Ärztekammer, dass mir - ohne Anhörung - mit sofortiger Wirkung Berufsverbot erteilt wird. Dieses werde - ungeachtet dessen, was ich dagegen vorbringe(!) - aufrecht bleiben, bis das anstehende Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sein würde. Ich könne schriftlich dagegen innerhalb von 4 Wochen etwas vorbringen, aber dies habe keine Auswirkung auf das langdauernde Berufsverbot.
Es wird darauf verwiesen, dass die Patientin nun aussagt, ich hätte ihr versprochen, dass ich alles heilen könne, ihr sowohl die Heilung versprochen hätte, als auch dass ihr die Haare nicht ausfallen würden, dass der Krebs nach 6 Behandlungen weg sein werde, etc. Ferner hätte ich sie nie über die Standard-Therapien aufgeklärt und sie stets abgehalten, ein Krankenhaus aufzusuchen, sondern sie mit Heilversprechen zu meinen Therapien überredet.
Es wird auf eine Aussage der Patientin verwiesen, wo tatsächlich all das drinsteht.
Zudem wird wieder auf die falsche Aussage des Dr. Fridrik bezug genommen, nämlich dass während meiner Behandlung all die Verschlechterungen eingetreten seien. Sowohl Dr. Fridrik als die Aussage der Patientin sagen (fast im gleichen Wortlaut) aus, dass durch mein Versäumnis die Krankheit so viel schlechter geworden sei und so der Patientin eine anfänglich noch gegebene erfolgreiche Behandlungschance zumindest gemindert wurde...
(Offenbar war dem Gericht die Stellungnahme der Amtsärzte gar nicht bekannt gemacht worden, welche jedoch auf Anzeige der Ärztekammer zu mir geschickt worden waren.)
Weil nun der dringende Verdacht bestehe, dass ich das bei allen anderen Patienten ebenfalls tue (was ich auch bei dieser Patientin gar nicht tat), werde mir bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens wegen Gefahr im Verzug Berufsverbot erteilt.
Da der rechtskräftige Abschluss erst in vielen Jahren sein kann - und dies durch dieses "Gericht" sicherlich beabsichtigt war (sonst hätten sie mich vor der "Vorverurteilung" angehört und meine Unterlagen eingesehen), blieb mir nichts anderes übrig, als sowohl meine Räumlichkeiten als auch meine Mitarbeiter zu kündigen und alles aufzulösen.
Nach schriftlicher Einbringung meiner Dokumente und Argumente wurde der Anhörungstermin erst mit 2. Mai 2005 festgesetzt, also erst nach 3 Monaten.
Ich hatte die 3 Arztbriefe als Beweismittel eingereicht, und dachte, dass es sich nun lösen würde, denn da stand ja zur Genüge drin, dass die Patientin jede Diagnose oder Behandlung tagelang abgewiesen und abgelehnt hatte, und dass sie stets auf eigenen dringenden Wunsch die entsprechenden Abteilungen verlassen hatte (siehe Arztbriefe).
Als Antwort kam die Meinung des Richters Dr. Geißler, dass diese Spitalsflüchtigkeit auf meine "messianische" Einflussnahme gegenüber der Patientin erfolgt sei, weil ich ihr ja versprochen hatte, alles heilen zu können - deswegen habe sie alles abgelehnt. Und ähnliche Antworten.
Jetzt waren sogar meine Anwälte von den Socken. Hier waren offenbar Leute am Werk, die alles dransetzen wollten, mir kein Sterbenswörtlein zu glauben, auch nicht den Dokumenten, sondern alles so zu drehen, wie es ihnen passte, um mich endlich auszublasen.
Dies alles war dazu geeignet, mich rechtzeitig bankrott zu machen, sodass ich mir weitere Instanzen gar nicht mehr leisten könnte. Dass mich diese Instanz verurteilen würde, weil sie mich ja bereits vorverurteilt, war mir sowieso klar.
Was läuft wirklich?
Dort wo die Dinge nicht zusammenpassen, muss man sich offenbar entlang tasten, bis die Wahrheit herauskommt. Ich war noch immer zu geschockt, um die logischen Dinge zu tun; es waren meine (nun gekündigten) Mitarbeiter, die damit begannen. Denn sie kannten diese Patientin ja gut und konnten überhaupt nicht glauben, was sie da gesagt haben soll. Sie suchten sie während meiner Abwesenheit in ihrem Heimatort Linz auf.
Sie zeigten der Patientin ihre "Aussage". Sie war sehr erstaunt und über einige Passagen völlig entrüstet. Sie hat sich darüber sehr aufgeregt, dass es "da falsch steht" und dass sie "es so nie gesagt" hatte. Sie sagte, dass "es vollkommen verdreht" sei. Es stellte sich heraus, dass sie das Protokoll nie gelesen und nicht unterschrieben hatte, sondern nur unterschrieben hatte, dass sie da war und mit einer Tonbandaufnahme und nachfolgender Übertragung einverstanden war. Sie wollte völlig aufgebracht den Namen jenes Juristen der Linzer Ärztekammer wissen, der das so niedergeschrieben hatte, denn so habe sie das nie gesagt (siehe die 2 Zeugenaussagen).
Durch diese erstaunliche Entwicklung sah ich mich veranlasst, eine neutrale Detektei zu beauftragen, um die Aussage der Patientin zu überprüfen. Denn es war davon auszugehen, dass man meinen Mitarbeitern ebenfalls nichts glauben würde, sondern eher alles gegen mich verwenden würde.
Ich gab ein paar exemplarische Fragen vor und ersuchte die Detektei, die Patientin weiter frei über die ganze Angelegenheit aussagen zu lassen und dies neutral zu protokollieren.
Dass die Patientin schließlich sogar unterschrieb und schriftlich festlegte, dass nun diese neue Aussage aufgrund der Initiative und dem ausdrücklichen Wunsch der Patientin die falsche Aussage vom 4.1.05 ersetzen soll, lag gar nicht in meiner Absicht und war nicht mein Auftrag, sondern dies war ihr ausdrücklicher, niedergeschriebener Wunsch, um die Unwahrheiten auszuräumen.
Siehe Ergebnis der Ermittlungen. Name der Patientin und vertrauliche Daten sind herausgestrichen bzw. unkenntlich gemacht.
Es war also ein Text nach Wien weitergereicht worden, der laut Frau F. "so nie gesagt" worden war, der von der Patientin weder korrekturgelesen noch unterschrieben worden war.
Es ist noch anzumerken, dass die Zeugin den einvernehmenden Beamten "Staatsanwalt" nennt, weil er sich nach ihrer Aussage ihr so vorgestellt hatte - dass aber die Einvernahme in der Ärztekammer stattgefunden hatte und er in seiner Funktion als Kammerbeamter agiert hatte.
Die Bestätigung
Ich fuhr sodann zum langjährigen Hausarzt der Patientin. Es stellte sich heraus, dass er die Patientin schon im Februar 2002 (also 2 Jahre davor!) zur Mammographie geschickt und über ihre Erkrankung und die notwendigen Therapien bereits damals dringlich aufgeklärt hatte. Sie hatte schon damals alle Behandlungen abgelehnt und laut Aussage dieses Arztes gesagt, sie würde lieber sterben als sich die Brust wegnehmen lassen oder Chemotherapie bekommen.
Weil der Hausarzt die Patientin so sehr gedrängt hatte, sich in Spitalsbehandlung zu begeben, war sie im Anschluss an dieses Gespräch zwei Jahre lang nicht mehr bei ihm erschienen.
Auch stellte sich heraus, dass die Patientin einen Brief, den ich der Patientin and den Hausarzt mitgegeben hatte, ihm nie gegeben hatte, worin ich die Therapie beschrieb und ihn bat, ein CT der Lunge machen zu lassen (denn sie wollte keine weiteren Untersuchungen machen).
Er sagte auch, dass der Patientin während meiner Behandlung die ausweglose Situation völlig klar gewesen war, insbesondere war ihr klar, dass ihre Heilungschancen gleich null waren. Hier folgt der Wortlaut der Bestätigung des Kollegen. (Ein gescanntes Foto des Dokumentes wäre fast unleserlich, daher hier eine exakte Abschrift):
"Am Beginn ihrer Brustkrebserkrankung im Februar 2002 wurde von mir eine Mammographie veranlasst, die einen verdächtigen Befund ergab. Als ich die Patientin aufklärte, weigerte sie sich schon damals strikt, sich behandeln zu lassen. Lieber würde sie sterben, als sich die Brust wegnehmen zu lassen. Auch eine Chemotherapie käme für sie nicht in Frage.
Daraufhin habe ich die Patientin erst zwei Jahre später gesehen. Da sich die Bronchitis nicht besserte, suchte sie das Spital auf. Dabei stellte sich heraus, dass bereits Metastasen vorhanden waren. Sie wolle sich jetzt behandeln lassen, würde das aber in Wien tun, weil dort ihre Tochter wohne.
Sie begann ihre Behandlung bei Dr. Kroiss in Wien, gelegentlich war sie zu Blutabnahmen und Spritzen (Ukrain) bei mir Die Patientin war immer sehr gesprächig und erzählte allerlei Märchen. Der Patientin war ihre ausweglose Situation völlig klar, insbesondere war ihr klar, dass ihre Heilungschancen gleich null waren.
Warum Dr. Kroiss etwas versäumt haben soll, ist mir völlig unverständlich. Jedes Mal wenn sie von Wien kam, machte sie einen guten Eindruck. Mehrmals äußerte sie mir gegenüber, dass sie sich in den besten Händen befinden würde. Sie war mit der Behandlung von Dr. Kroiss sehr zufrieden. Ihre jetzigen Reklamationen wegen Heilversprechen passen gar nicht zu ihren damaligen Äußerungen und zu ihrem damaligen Verhalten. Auch den Haarausfall hat sie damals akzeptiert."
Dieser Kollege war bereit, zur Aussage nach Wien zu fahren. Er hatte auf mein Ersuchen alle seine Termine abgesagt. Wir nannten ihn als Zeugen, aber er wurde auch nicht geladen, so wie alle meine anderen Zeugen, wie wir später sehen werden.
Ich denke, mit ein bisschen gutem Willen zu einer Wahrheitsfindung wären diese Informationen auch der Österreichischen Ärztekammer zugänglich gewesen - nicht wahr?
Vor der Verhandlung versuchte ich noch zu ergrübeln, warum man meine Zeugen nicht geladen hatte ... Es sollte mir bald klar werden.
Bereits vorhandenes, maschinegeschriebenes Urteil.
Am 2.5.05 fand eine "Verhandlung" statt.
Kurz gesagt: Das Urteil war bereits geschrieben. Es lag am Ende - für uns natürlich überraschend (denn ich hatte ja gerade erst zum ersten Mal ausgesagt) - in der endgültigen Fassung vor, die dann verlesen wurde.
Während der "Verhandlung" wunderte ich mich, warum man mich sehr wenig fragte.
Speziell wurden ein paar Dinge bei der Befragung durch den Richter ausgelassen, die jedoch bereits im vorgedruckten Urteil standen ("könne alles heilen").
Ich wunderte mich auch, warum die Beisitzer (Richter) zum Beispiel die Aussage des Hausarztes gar nicht kannten. Auch der Richter fand sie nicht in seinen Akten, wo sie zweifellos war, denn wir hatten sie schriftlich vorgelegt.
Stattdessen wurde ein fertig geschriebenes Urteil verlesen.
Auch meine Zeugen wurden weder geladen noch gehört, obwohl sie draußen warteten. Begründung: "das wird nicht nötig sein".
Eineinhalb Stunden stellte ich alles richtig, gab genaue Auskunft, belegte alles mit Beweisen und dann verlas man ein vorbereitetes Urteil?.
Conclusio
Liebe Kollegen!
Ich denke, dies geht alle an!
Ich denke, es spielt zunächst keine Rolle, welche medizinische Richtung jemand denkt.
Es spielt jedoch eine Rolle, wie ein Arzt in seiner Kammer von Juristen behandelt wird!
Finden Sie nicht?
Mein Vater war Jurist gewesen, und ich hatte immer gedacht, dass man als Jurist doch in irgendeiner Weise dem Recht dienen sollte. Er hatte mir beigebracht, dass man vor einem Urteil auch die andere Seite befragen müsse, sodass es zu keiner Vorverurteilung oder falschen Sicht komme.
Meine Sicht über die Juristerei und deren Ehre hat starken Schaden erlitten.
Ich hatte gedacht, dass ein ermittelnder Beamter (Disziplinaranwalt) zuerst alle ihm zugänglichen Fakten einholen müsse, bevor Anklage erhoben werden könne.
Ich hatte zudem gedacht, dass es in unserem Rechtsstaat verfassungs- und rechtswidrig sei, jemanden von vornherein als schuldig zu behandeln und es dann ihm überlassen, seine Unschuld zu beweisen. (Juristen mögen ihr Vorgehen gegen mich sicherlich rechtfertigen können oder als rechtlich korrekt einstufen können, aber de facto lief es genau so ab, wie es nach meiner Meinung die Verfassung verhindern sollte.)
Ich hatte gedacht, dass es das Recht eines Angeklagten ist, dass seine Zeugen gehört werden.
Aber nicht in der Kammer.
Machen Sie sich selbst ein Bild.
Ist das nicht die reinste Inquisition?
Persönliche Schlußfolgerungen
Auch wenn es mir bekannt war, dass Ärzte oder Erfinder des vergangenen Jahrhunderts sehr gefährlich lebten, sobald sie etwas gegen den Krebs gefunden hatten oder etwas gegen ihn tun konnten, so hatte ich mich doch in einem Rechtsstaat relativ sicher gefühlt. - Falsch gedacht.
So ergibt sich also insgesamt das Bild, dass man einem Arzt ohne Anhörung oder Beweisaufnahme den Beruf entziehen kann, ihm sodann die Lebensbasis nehmen kann, ihn in den finanziellen Ruin treiben kann, bevor man ihn anhören muss und bevor er die Gelegenheit bekommt, seine entkräftenden Beweise vorzulegen bzw. vorzutragen.
Eine Privatpraxis ist schnell zerstört, wenn einige Monate kein Kontakt möglich ist.
Vom Rest gar nicht zu sprechen.
Bitte beachten Sie als Kollegen, dass es nicht genügt, die Beweise in den Akten zu haben, denn man bekommt keine Gelegenheit, sie rechtzeitig vorzulegen, wenn "Man" es so will.
Es geht sogar so weit, dass in dem Beschluss des Berufsverbots sogar darauf hingewiesen wird: Egal welche Beweise du vorbringst - das Berufsverbot bleibt aufrecht.
Von den vielen Patienten, die durch diese Aktion nachweislich in Gefahr gebracht oder Leben, die zerstört wurden, gar nicht zu sprechen!
Was das für mich bedeutet:
Unter diesen Bedingungen kann ich meine Praxis natürlich nicht weiter machen, selbst wenn ich schließlich freigesprochen werden sollte. So etwas kann mir nämlich morgen wieder passieren und wird mir mit Sicherheit wieder passieren, wenn in "meiner" Kammer so gearbeitet wird und wenn diese Absichten vorherrschen, die ich vermute. Nach meiner Meinung ist es natürlich eine Intrige und eine Absprache innerhalb der Kammer - aber das soll jeder selbst beurteilen. Da ich es jedoch so sehe, folgt für mich, dass ich innerhalb dieser Kammer keine rechtliche Lebensbasis vorfinde.
Selbst wenn es wahrscheinlich der Zweck Übung war, mich auf diese Art loszuwerden, so werde ich mich natürlich nicht mehr in diese Lage begeben. Das wird jeder nachvollziehen können. Mir gibt keine Versicherungsgesellschaft eine Rechtschutzversicherung mehr, sodass ich mir derartige Verfahren nicht mehr leisten können werde.
Im Großen gesehen wird im Nachhinein verständlich, dass "es so kommen musste": Ich habe mich immer bemüht, das Beste für meine Patienten zu finden und zu tun. Ich verstand allerdings meine ärztliche Tätigkeit immer so, dass ich Lösungen suchte, die nicht sofort vorhanden und vielleicht nicht üblich waren. Ich hatte einen sehr guten Ruf - vielleicht nicht bei allen Ärzten aber sicher bei den Patienten.
Es ist richtig, dass meine Tätigkeit weit über die "normalen" Therapiemethoden hinausgegangen ist. Aber wenn ich gezwungen werde, nur das "Normale" für meine Patienten zu tun, nur damit ich unbehelligt gelassen werde, macht mein medizinisches Wirken für mich keinen Sinn mehr.
Sollte man bei dem Berufsverbot bleiben, ist es mir eine Ehre, diesem Klub nicht mehr anzugehören, der mit solchen Methoden arbeitet!
Sollten sie mir die Berufserlaubnis zurückgeben, so ist es mir dies weder eine Freude noch eine Ehre. Speziell letzteres nicht.
Es widerstrebt mir ekelig, mich dort zugehörig fühlen zu müssen. Irgendwie dreht sich wegen dieser Vorkommnisse alles um: Das Berufsverbot wird mir zur Ehre.
Es ist mir außerdem eine Ehre, zu dem Kreis derjenigen zu gehören, die als "gefährlich" gelten oder galten, und die deswegen attackiert und ruiniert wurden, weil sie etwas gegen den Krebs gefunden hatten. Es sind große Namen dabei, und es widerstrebt mir, mich selbst in diese Kategorie zu zählen, denn ich habe nichts erfunden.
Ich wünsche Ihnen, meinen Kollegen, alles Gute! Es ist klar, dass Sie auf der sicheren Seite sind, solange Sie alles brav machen, was man von Ihnen erwartet. Dies wird in Zukunft durch die EU-Gesetze noch schlimmer werden. Sollten Sie jedoch mehr als das wollen und die Heilkunde vorwärts treiben wollen, so seien Sie bitte wachsam und lernen Sie aus meinen Fehlern! Sie liegen zum Teil auf dem Gebiet der PR (Public Relation). Da man unsereinem immer vorwirft, dass wir zu viel Öffentlichkeitsarbeit machen, meine ich dennoch, dass es mein Fehler war, dass ich zu wenig gemacht habe, weil ich mich dadurch abschrecken habe lassen. Ich habe "still in meinem Kämmerlein" gearbeitet, sodass man weder in der Kammer noch in anderen medizinischen Kreisen davon wusste, was ich gemacht habe. Dies hat eine Leere erzeugt, sodass ich bei den unwissenden, oberflächlichen, vorschnellen oder böswilligen Individuen als eine Abart von "Dr. Hamer" oder für so etwas gehalten wurde, dem man mit allen Mitteln möglichst umgehend das Handwerk legen müsse, und sei es mit illegalen Mitteln. Die Böswilligen haben die Nichtsahnenden in diese Hetze hineingetrieben, so dass das möglich war, was geschehen ist.
Es ist klar, dass man als Einzelner nicht herumrennen kann, um den anderen klar zu machen, was man tut und dass die Arbeit gut und sinnvoll sei, - speziell wenn man sich von früh bis spät um die Patienten kümmert. Aber dies muss getan werden. Es ist die notwendige PR-Arbeit. Nur wenn die anderen nichts von einem wissen, können sie glauben, was ihnen Böswillige erzählen.
Nachdem ich (nach meinen Erfahrungen) böswillige Feinde in der unteren - für mich primär zuständigen - Instanz der Kammer sitzen habe, die alle Mittel ausnützen um zu schaden und zu zerstören, kann ich nicht weitermachen.
Aber genau betrachtet hatte ich keine Chance mit solchen Bemühungen (in Bezug auf Krebs) und bei so einer Kammer.
Lassen Sie sich bitte dennoch nicht einschränken. Möge mein Scheitern anderen zum Vorteil gereichen. Wir haben nämlich eine rechtliche Basis:
Während Spitalsärzte dazu gezwungen sind, sich an das zu halten, was "wissenschaftlich anerkannt" ist, so hätten eigentlich im Gegensatz dazu die praktizierenden Ärzte die Freiheit oder sogar den Auftrag, sich daran zu halten a) was "wissenschaftlich anerkannt" ist, aber auch b) an "Erfahrung". Dies bedeutet sowohl die eigenen Erfahrungen als auch die Erfahrung der vergangenen Ärzte. Ich möchte niemanden über Gebühr aufhussen (das kann einem ja schlecht bekommen), aber die Ärzte des letzten Jahrhunderts waren keine Idioten! Sie fanden funktionierende Therapiemethoden (auch gegen Krebs), die heute zum überwiegenden Teil völlig unbekannt sind.
Es ist daher die Frage, ob wir weiterhin unsere Aufgabe darin sehen sollten, bei chronischen Krankheiten Chemikalien ans Volk zu verteilen (und diese so zu erhalten helfen), oder ob wir zu einer wirklichen Heilkunde zurückkehren sollten, die auch bei chronischen Erkrankungen eine "restitutio ad integrum" zum Ziel hat, so wie wir es eigentlich einst gelernt hätten.
... Selbst wenn dies offenbar nicht ungefährlich für uns ist.
Also, machen Sie es besser als ich!
Alles Gute!
Thomas Kroiss
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