In dieser Seite will ich Sie einerseits mit aktuellen Informationen versorgen, andererseits (weiter unten) auch über geschichtliche Ereignisse, die meinen Beruf als Arzt betreffen.
Ich bin seit 1979 Arzt für Allgemeinmedizin. Ich habe immer schon "Ganzheitsmedizin" betrieben; das bedeutet, dass ich Lösungen für die Patienten gesucht habe, die meist nicht üblich waren, um die gewünschten Resultate zu erzielen. Speziell betrachtete ich es bei chronischen Krankheiten nicht für sinnvoll, nur chemische Medikamente zu verabreichen, denn dies würde dazu führen, dass die Ursachen unberührt und die Krankheiten erhalten bleiben.
Lesen Sie mehr in der Literatur, die ich darüber veröffentlicht habe. Zudem schreibe ich seit 2014 von Zeit zu Zeit kurze Abhandlungen über Krankheiten, ihre Ursachen und Behandlung als sogenannte "Bulletins". Es folgt ein Auszug aus der jüngsten Ausgabe:
Das jüngste Bulletin, (in Arbeit!)
Beachten Sie auch das vollständige Bulletin und ein Verzeichnis aller früheren Bulletins.
Zurück zum Thema dieser Seite. Gleich vorneweg: Mir wurde im Jahre 2005 für 3 Monate Berufsverbot verhängt, seit Ablauf dieser Zeit ordiniere ich in neuer Ordination wieder unbelästigt. Doch lesen Sie weiter:
Im Laufe der Zeit konsultierten mich immer öfter Krebspatienten, weshalb ich auch da nach Lösungen suchte, welche frühere Ärzte - nicht die Pharma-Industrie oder ihre angestellten Forscher - in den letzten hundert Jahren entwickelt hatten. Da wurde ich fündig und wandte diese Methoden an meinen Patienten an. Die Erfolge waren ausgezeichnet wurden immer besser.
Schon im Jahre 1997 wurde mir in Brüssel für meine "Verdienste um die Ganzheitsmedizin und für holistische Krebsbehandlung" die EU-Ehrenmedaille verliehen (Siehe EU-Auszeichnung).
Mein Buch "Heilungs-Chancen bei Krebs" erschien im Oktober 2004 bei Langen-Müller-Herbig.
Danach mehrten sich Angriffe gegen mich. Zunächst wurde ich ohne mein Wissen aufgrund von Anzeigen "feindlicher" Onkologen vom Gesundheitsministerium zwei Jahre lang "observiert" und schließlich mit einem Anklagepaket konfrontiert, deren Anklagepunkte sich als haltlos erwiesen und bereits in erster Instanz, einer in zweiter Instanz, abgewiesen wurden.
Als nächstes wurde mir untersagt, auf meiner Homepage zu veröffentlichen, dass Krebs außerhalb der Schulmedizin heilbar wäre. Dem gehorchend unterlasse ich dies seither und bitte Sie, alle meine Veröffentlichungen dahin gehend zu deuten, dass ...
- Krebsheilungen außerhalb der Schulmedizin nicht möglich sind und dass
- alle meine medizinischen Bemühungen nur dahin gehen können, ein besseres Allgemeinbefinden des Patienten zu erreichen.
In der späteren Verhandlung vor der oberen Instanz der Ärztekammer kam dann heraus, worum es wirklich ging. Das mündliche Urteil lautete:
"Sie müssen alles in Ihrer Macht Stehende tun, einen Patienten der richtigen Therapie zuzuführen. Der Umstand, dass Sie die Patientin überhaupt angenommen haben, beweist, dass Sie NICHT alles getan haben, sie der richtigen Therapie zuzuführen."
(Gemeint ist natürlich die "schulmedizinische" Therapie; Bezug genommen wurde dabei auf die Behandlung, welche der Onkologe in der öffentlichen Verhandlung als die richtige angegeben hatte. Dort wurde der Patientin jedoch das Recht eingeräumt, die "richtige" Behandlung abzulehnen.)
(Das zitierte mündliche Urteil der Ärztekammer bedeutet im Grunde, dass wir keine ärztliche Freiheit mehr haben. Es bedeutet, dass eine Patientin zwar vom Gesetz her das Recht, ja sogar die Pflicht hat, sich ihre Therapie auszusuchen, dass der Arzt jedoch nicht mehr das Recht hat, sie ihr zu geben. Ich würde mich somit nur dann medizinisch korrekt verhalten, wenn ich jeden Patienten, der mich aufsucht, zurück zur "Schulmedizin" schicke.)
Dies wollte ich natürlich schriftlich haben. Nach Ablauf von einem Jahr urgierte ich. Nach etwa zwei Jahren bekam ich endlich das schriftliche Urteil. Ich hatte natürlich erwartet, dass das mündliche Urteil dort in irgendeiner Weise niedergeschrieben wäre, damit ich dagegen Einspruch erheben kann. Aber das war nicht so. Es war ihnen wohl auch klar, dass dies nicht haltbar gewesen wäre. Man erstellte vielmehr eine juristische Meisterleistung von 7 Seiten, wo alles und nichts in einer Weise ausgedrückt wurde, dass es keinen Sinn hatte, zum Höchstgericht zu gehen. Grundtenor: Nach all den Verhandlungen und Abwägung von Beweisen ist man zum Schluss gekommen, dass ich schuldig sein müsse.
Ich weiß jetzt, wie es Verurteilten geht. Ein Verurteilter muss sehr viel mehr an Größe aufbringen, als man einem Normalbürger zumuten kann, damit der Schuldig-gesprochene der Gesellschaft die Strafe verzeiht, die sie ihm auferlegt.
Für den Fall, dass Sie "die ganze Sache" erfahren möchten, sichten Sie bitte hier die ganze Geschichte.
Herzliche Grüße,
Dr. Kroiss